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Als Experten im Bereich der Waffensachkunde bieten wir umfassende Schulungen und Weiterbildungen für Berufswaffenträger an. Unser Team besteht aus qualifizierten Ausbildern mit langjähriger Erfahrung, die Ihnen das notwendige Fachwissen vermitteln, um verantwortungsbewusst und sicher mit Waffen umzugehen.

Effektive Schulungen für Ihren Erfolg!

Unsere Schulungen decken alle relevanten Aspekte der Waffensachkunde ab, angefangen bei rechtlichen Grundlagen bis hin zu praktischen Übungen im Umgang mit verschiedenen Waffen. Wir legen großen Wert auf praxisnahe Vermittlung von Kenntnissen, um sicherzustellen, dass unsere Teilnehmer die erlernten Fähigkeiten im beruflichen Alltag erfolgreich anwenden können.

Unsere Schulungen sind nicht nur auf die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen ausgerichtet, sondern gehen darüber hinaus, um ein Höchstmaß an Sicherheit und Professionalität zu gewährleisten. Egal, ob Sie im Sicherheitsgewerbe, als Personenschützer oder in anderen Berufsfeldern tätig sind, unsere Waffensachkunde-Schulungen sind darauf ausgerichtet, Ihre Kompetenzen zu stärken und Ihre Sicherheit im Umgang mit Waffen zu optimieren.

Zugangsvoraussetzungen

Mindestalter

Die Teilnehmer müssen das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben (18 Jahre), das für den Erwerb von Waffen und den Umgang mit diesen festgelegt ist.

Zuverlässikeit und persönliche Eignung

Berufswaffenträger müssen  als zuverlässig gelten. Dies wird durch eine behördliche Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit festgestellt, um sicherzustellen, dass die Teilnehmer verantwortungsbewusst mit Waffen umgehen können.

Teilnehmer müssen in der Lage sein, physisch und psychisch mit Waffen verantwortungsbewusst umzugehen. Dies erfordert eine gewisse körperliche Fitness sowie mentale Stabilität.

Berufliche Tätigkeit
 

Die Schulung richtet sich in erster Linie an Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe, als Personenschützer oder in ähnlichen Berufsfeldern mit Waffen arbeiten oder arbeiten Wollen. Teilnehmer sollten am besten üder die Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung nach §34a GewO verfügen. 

Eine Teilnahme ohne eine dieser Schulungen ist aber auch Problemlos möglich. 

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